Freie Wähler-Fraktion – Antworten auf unseren Fragenkatalog

Wir haben den Fraktionen im Stuttgarter Gemeinderat am 22. Januar 2014 einen offenen Fragenkatalog zur Villa Berg und ihrem Park zukommen lassen. Hier veröffentlichen wir die Antworten der Freien Wähler-Gemeinderatsfraktion.

1.1    Stehen Sie langfristig dafür, dass die Villa, die Studios und das komplette Gelände zurückgekauft werden sollen? Wenn nein, welche anderen Wege sind aus Ihrer Sicht denkbar?

Wir Freie Wähler haben uns bei der Beschlussfassung am 24.07.2013 für den Kauf der Villa ausgesprochen und waren angesichts der großen Wohnungsnot für den Umbau der Studios in Wohnungen. Die bereits bestehenden Gebäude zu nutzen halten wir für sinnvoll. Inzwischen gibt es eine neue Situation. Es ist bekannt, dass Herr OB Kuhn in Verhandlungen mit dem neuen Eigentümer ist. Es bleibt abzuwarten, welche Ergebnisse sich herauskristallisieren.

1.2    Stehen Sie langfristig dafür, dass die Sendestudios einer Parkerweiterung weichen sollen? Wenn nein, welche Alternativen sehen Sie? Wie stehen Sie zum Vorschlag im Park Wohnungen zu bauen?

Als gute Demokraten respektieren wir die Mehrheitsbeschlüsse des Gemeinderats und stellen uns auf die neuen Gegebenheiten ein.

2.1  Setzen Sie sich dafür ein, eine Zwischennutzung der Villa oder der Sendestudios zu ermöglichen? Wenn ja, was ist aus Ihrer Sicht möglich und wo liegen die Grenzen?

Die Idee der Zwischennutzung ist interessant und sicher auch unterstützenswert. Da es jetzt einen neuen Eigentümer gibt, müssten diese Anregungen mit ihm besprochen werden. In welchem Umfang dann eine Zwischennutzung möglich sein könnte, wäre das Ergebnis von Verhandlungen mit dem neuen Eigentümer. Vor einer möglichen Zwischennutzung müsste sichergestellt sein, dass die Parkettböden in der Villa, die sich im jetzigen Zustand deutlich wölben, verkehrssicher sind. Ebenso sollte sichergestellt sein, dass die Elektroinstallationen sicher sind (bei unserer Besichtigung wurde von defekten Schaltschränken gesprochen). In jedem Fall sind die grundsätzlichen Hindernisse einer möglichen Zwischennutzung zu beachten, z.B.: die Brandschutzbestimmungen, ein Entfluchtungskonzept, die Klärung, wie viele Personen sich in diesen Räumen überhaupt aufhalten dürfen.

3.1  Sehen Sie Möglichkeiten, den Verfall zu stoppen?

Der neue Eigentümer ist im Zuge des Denkmalschutzes verpflichtet, den Verfall des Gebäudes zu verhindern.

3.2  Sollen verantwortliche Personen oder Unternehmen aus Ihrer Sicht in die Verantwortung genommen werden? Wenn ja, wer und in welcher Form? Wenn nein, warum nicht?

[Zusammen beantwortet mit 3.1]

3.3  Was werden Sie tun, dass sich solche Entwicklungen künftig nicht wiederholen?

Da wir die jetzige Hängepartie befürchtet haben, haben wir uns für die unter 1.1 beschriebene Lösung eingesetzt (Ankauf der Villa, privatwirtschaftliche Lösung im Falle der Studios – Umbau der Studios in Wohnungen). Durch das nicht ausgeübte Vorkaufsrecht hat die Stadt den direkten Zugriff auf die Villa preisgegeben und kann nun nur durch Verhandlungen, verbunden mit Zugeständnissen (?) an anderer Stelle Einfluss auf die Zukunft der Villa nehmen. In der Vergangenheit gab es mehrere Investoren, die bereit waren, die Villa zu retten. Sie scheiterten allerdings an den strengen Auflagen des Denkmalschutzes (die inzwischen etwas großzügiger wurden) und an einer sinnvollen, wirtschaftlichen Verwertung der Studios.

3.4  Welchen Umgang mit geschützter, äußerer Hülle der Villa Berg und dem ebenfalls geschützten Sendesaal schlagen Sie vor?

[Nicht beantwortet]

4.1  Was kann die Arbeit der Initiative aus Ihrer Sicht zum Fortgang des  Projekts beitragen?

Ein Beitrag der Initiative könnte sicher sein, das Interesse am Fortgang der Bemühungen zur Weiterentwicklung in der Bevölkerung wach zu halten. Sie könnte auch in der Lage sein, weitere BürgerInnen für dieses Thema zu interessieren.

4.2  Wie können die BürgerInnen bei der zukünftigen Entwicklung des Gebiets beteiligt werden und mitwirken können?

Im Moment nehmen wir einen Stillstand wahr. Eine mögliche Bürgerbeteiligung müsste gemeinsam, d.h. mit Stadt und Eigentümer erfolgen. Baugenehmigungen/ Bebauungspläne könnten von einer zuvor veranstalteten Bürgerbeteiligung abhängig gemacht werden.

5.1  Sollte der Rückkauf aus Ihrer Sicht teilweise oder vollständig refinanziert werden? Wenn ja, welche Modelle sind denkbar?

Eine Refinanzierung halten wir für ausgeschlossen. Aber im Hinblick auf die Dimensionen wäre eine Refinanzierung – auch mit Blick auf die städtischen Finanzen – außerordentlich wünschenswert.

5.2  In welchem Maß ist aus Ihrer Sicht eine öffentliche Förderung des laufenden Betriebs möglich?

Eine öffentliche Förderung wird sehr wahrscheinlich nötig sein. Wie sich diese gestaltet, ist abhängig vom Nutzungskonzept und vom Mieter. Wenn eine kulturelle Nutzung in die Villa Berg käme, dann wäre es mit hoher Wahrscheinlichkeit nur mit einer massiven Regelförderung der Stadt realisierbar. Nach unseren Kenntnissen werden in der ein oder anderen Form alle Kultureinrichtungen von der Stadt gefördert, außer das SI-Zentrum!

6.1  Angenommen, es gelingt der Stadt, das Areal vom Investor zurückzukaufen. Wie sieht das von Ihnen präferierte Nutzungskonzept dann konkret aus?

Wir Freie Wähler fanden die Idee charmant, die Villa als Varieté oder ähnlich zu nutzen. Allerdings sind wir auch offen für andere Vorschläge, die im Rahmen einer Bürgerbeteiligung vorgeschlagen werden. Welches Konzept sich als mehrheitsfähig und auch realisierbar herausstellen wird, wird sich zeigen. Vor weiteren Planungen und weiteren Ideen muss erst geklärt werden, wie sich der neue Eigentümer positioniert, was er mit seinem Eigentum machen will und kann, und inwieweit er auch für eine andere Nutzung als die von ihm vorgesehene offen ist.

7.1  Was halten Sie von Beispielen für bürgerschaftliche und selbstorganisierte Projekte wie z.B. z.B. der Bürgerpark Bremen, das Lingnerschloss Dresden, die Seidlvilla München, die Bewegung „Komm in die Gänge“ in Hamburg oder der Bürgerbahnhof Leutkirch?

Diese Beispiele sind interessant, allerdings geht es bei den Internetauftritten im Wesentlichen darum, Spenden für den Erhalt der Einrichtungen zu sammeln. Wenn es einen Verein gibt, der sich um solch eine Einrichtung kümmert, sollte auch klar sein, dass dann eine echte öffentliche Nutzung im Belieben des Vereins und seiner Mitglieder steht. Es ist dann der Verein und seine Satzung, die über die Nutzung nach privatrechtlichen Grundsätzen verfügen. Es scheint, als ob die genannten Beispiele wesentlich kleinere Dimensionen und einen deutlich geringeren Finanzbedarf haben. Das Bespiel des Leutkircher Bürgerbahnhofs hat außerdem im EG eine hoffentlich erfolgreiche Gastronomie, die ihren Beitrag zur Finanzierung des Projekts sicher leistet. Die Räume für eine öffentliche Nutzung sind eher bescheiden. Dieses Projekt zeigt, dass es für solche Initiativen hilfreich ist, wenn es auch eine gewerbliche Nutzung gibt. Beim Bürgerpark Bremen werden Führungen angeboten, die im oberen Preisniveau anzusiedeln sind.

7.2  Sind diese aus Ihrer Sicht auf die Villa Berg (ggf. und die Sendestudios) übertragbar?

[Zusammen beantwortet mit 7.1]